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Versicherung zur Zahnerhaltung

Bester Schutz für Ihre Zähne

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Die Vorteile von Dental-Zuschuss

  • Verdoppelt den Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
  • Sie reduzieren Ihren Eigenanteil bei Zahnersatz auf bis zu 0 €
  • Ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen

Zahnersatz betrifft nicht nur die ältere Generation. Er ist oft schon viel früher im Leben nötig, als die meisten denken – etwa nach einem Unfall oder einer Entzündung. Sogar die einfache Standardversorgung kann dabei richtig teuer werden. Doch Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt selbst dafür nicht die gesamten Kosten. Reduzieren Sie deshalb Ihren Eigenanteil effektiv mit einer günstigen Zahnersatzversicherung.

Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte

Ohne Gesundheitsfragen
Die Aufnahme erfolgt für alle Altersgruppen garantiert ohne Gesundheitsprüfung.

Zahnersatz
Als Zahnersatz gelten festsitzende Brücken, Kronen, Implantate und herausnehmbare zahnmedizinische Teil- oder Vollprothesen sowie Kombinationen. Zahnersatz ist nötig zum Schließen von Zahnlücken nach Unfällen. Oder wenn Zähne stark geschädigt sind, z. B. durch Karies oder Zähneknirschen.

Verdoppelter Festzuschuss
Sie erhalten für die Regelversorgung bei medizinisch notwendigem Zahnersatz einen Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe des Festzuschusses beträgt meist 60 bis 75 % der Kosten – abhängig von Ihrem Bonusheft. Den Rest müssen Sie selbst zahlen. Mit Dental-Zuschuss wird der Festzuschuss Ihrer Krankenkasse ganz einfach verdoppelt. Das heißt, Ihr Eigenanteil wird deutlich reduziert – oder entfällt sogar ganz.

Weltweiter Versicherungsschutz
Zahnbehandlungen im Ausland werden entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Gut zu wissen
Ohne Wartezeit
Ihr Versicherungsschutz startet sofort ab Vertragsbeginn, ohne Wartezeit. Dafür gibt es eine Summenbegrenzung in den ersten 4 Versicherungsjahren: Im 1. Jahr erhalten Sie max. 250 €, in den ersten beiden Jahren zusammen max. 500 €, in den ersten 3 Jahren zusammen max. 750 € und in den ersten 4 Jahren zusammen max. 1.000 €. Mit Ablauf des 4. Jahres bestehen keine Begrenzungen mehr. Bei einem Unfall entfallen diese Begrenzungen.
Alle Leistungen
  Dental-Zuschuss (ZEF) 
Leistungen 
  • Erstattung in gleicher Höhe wie die von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlten befundbezogenen Festzuschüsse
  • Schließt mögliche Bonus- oder Härtefallleistungen für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen ein
  • Gilt für zahnprothetische Standardversorgungen mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sowie implantatgetragenen Zahnersatz

Zusammen mit der Vorleistung der GKV sowie den Erstattungen Dritter erhalten Sie im Versicherungsfall maximal die erstattungsfähigen Aufwendungen.

Weitere Tarifdetails
Einschränkungen der Leistungspflicht
  • Die Tarifleistungen betragen je versicherte Person und Versicherungsjahr:
  • Im ersten Versicherungsjahr höchstens 250 €
  • Innerhalb der ersten beiden Versicherungsjahre höchstens 500 €
  • Innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre höchstens 750 €
  • Innerhalb der ersten 4 Versicherungsjahre höchstens 1.000 €

Die Aufwendungen werden dem Versicherungsjahr zugerechnet, in dem die Behandlung erfolgte.

Sind Tarifleistungen wegen eines Unfalls erforderlich, entfallen die genannten Jahreshöchstsätze. Eine Erstattung für solche Tarifleistungen wird auf die Jahreshöchstsätze nicht angerechnet. 

Voraussetzungen für Leistungen nach Tarif ZEF
  • Eine versicherte Person wird behandelt.
  • Die Behandlung findet während des Versicherungsschutzes statt.
  • Es handelt sich um zahnprothetische Versorgungen mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen bzw. implantatgetragenen Zahnersatz.
  • Diese sind medizinisch notwendig.
  • Sie werden erstmals angeraten und durchgeführt.
  • Betroffen sind Zähne oder Zahnersatz, die beim Abschluss des Vertrags vorhanden waren.

Wichtig: Keine Leistungen gibt es für Zähne, die bei Vertragsabschluss fehlten und noch nicht dauerhaft ersetzt wurden.

Hinweis

Nur für gesetzlich Versicherte

Die Angebote von ERGO gelten nur für Personen, die ihren ständigen Wohnsitz und eine Bankverbindung in Deutschland haben.

Geltungsbereich
Weltweit
Beginn des Versicherungsschutzes
Der im Versicherungsschein genannte Versicherungsbeginn (nicht vor Zugang des Versicherungsscheins)
Ihr monatlicher Beitrag  z. B. 2,20 €
  Beitrag berechnen

Für wen ist Dental-Zuschuss besonders wichtig?

Für Sparfüchse wie Leon (23)

Schon in jungen Jahren brauchte Leons Mutter überraschend Zahnersatz. Für die über 4.000 € Eigenanteil musste sich die ganze Familie einschränken. Damit ihm das nicht passiert, schützt sich Leon: Seit er in Ausbildung und selbst gesetzlich krankenversichert ist, sichern ihn nur 2,20 € monatlich vor hohen Zuzahlungen, falls auch er Zahnersatz benötigt.

Für Selbermacher wie René (40)

René ist passionierter Hand- und Heimwerker. Leider brauchte er nach einem kleinen Unfall eine Brücke im Frontzahnbereich. Obwohl er nur die einfache Standardversorgung gewählt hatte, sollte sein Eigenanteil 683,06 € betragen. Wie gut, dass René monatlich 4,30 € in Dental-Zuschuss investiert: Seinen Eigenanteil hat ERGO deswegen vollständig übernommen.

Für Erfahrene wie Mandy (53)

Mandy hat als Friseurin von ihren Kundinnen schon viel über Zahnarztkosten gehört. Sie weiß, wie schnell teurer Zahnersatz nötig wird. Besonders, wenn man zum Zähneknirschen neigt wie Mandy. Für 9,60 € im Monat ist sie gegen hohe Zuzahlungen bei Zahnersatz geschützt. Und das ganz ohne lästige Gesundheitsfragen.

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Versicherung zur Zahnerhaltung

Schützen Sie Ihre Zähne, damit sie möglichst lang gesund bleiben. Denn das eigene Lächeln ist das schönste.

Zahnzusatzversicherung Sofort ohne Wartezeit

Die erste Zahnersatzversicherung, die man noch abschließen kann, wenn es eigentlich schon zu spät ist.
  • Das seit 1.1.2005 geltende Zuschusssystem der gesetzlichen Krankenversicherungen für Zahnersatz leistet befundbezogene Festzuschüsse für die sogenannte Regelversorgung:

    • Je nach Befund wird ein pauschaler Betrag für die Regelversorgung gezahlt, und zwar etwa 60 % der durchschnittlich anfallenden Kosten. Regelversorgung bedeutet einfache und wirtschaftliche Methoden und Materialien beim Zahnersatz.
    • Für den implantatgetragenen Zahnersatz gibt es ebenfalls einen Festzuschuss. Die Kosten für das Implantat selbst müssen Sie als Patient weiterhin aus eigener Tasche zahlen.
  • Pauschal übernimmt die Krankenkasse bei der Regelversorgung etwa 60 % der durchschnittlich anfallenden Kosten. Die Festzuschüsse für Zahnersatz können sich durch das Führen eines Bonushefts erhöhen.

    Haben Sie Ihr Bonusheft 5 Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 %. Und bei 10 Jahre lang lückenlos geführtem Bonusheft sogar auf 75 % der durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung.

  • Im GKV-Modernisierungsgesetz von 2005 wurden verschiedene Befunde und deren Regelversorgung festgelegt. Somit hängt die Höhe des Festzuschusses vom Befund ab. Fehlt z. B. ein Backenzahn, schlägt die Regelversorgung eine Brücke vor. Dafür erhält der Patient einen Festzuschuss von 50 % der durchschnittlich anfallenden Kosten. Entscheidet sich der Patient für eine andere Behandlung, muss er die Mehrkosten selbst tragen.

  • Bei Zahnersatz gibt es folgende Varianten:

    • Krone: Prothetischer Überzug von natürlichen Zähnen bzw. Implantaten mit Metall, Kunststoff oder Keramik.
    • Brücke: Zum Ersatz fehlender Zähne (festsitzend).
    • Prothese: Zahntechnisches Werkstück zum Ersatz einiger Zähne (Teilprothese, partielle Prothese) oder aller Zähne (Vollprothese). Meist auf Kunststoffbasis, bei Teilprothesen auch auf Metallbasis. Die Ersatzzähne können aus Kunststoff (gebräuchlicher) oder Porzellan gefertigt sein.
    • Implantat: Künstliche Zahnwurzel aus Keramik oder Titan, die in den Kieferknochen eingepflanzt wird. Sie dient zur Befestigung von Kronen, Brücken oder Prothesen. Durch ein fast naturidentisches Aussehen und Gefühl bietet sie hohen Komfort.
  • Damit können Sie Ihre Zahnarztrechnung auf bis zu 0 € reduzieren:

    Mit dem Verdoppelten Festzuschuss bei Zahnersatz der ERGO Krankenversicherung AG verdoppeln Sie den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung für die Regelversorgung bei Zahnersatz bis zu 100 % der Zahnarztrechnung. Damit wird Ihre Zuzahlung bei Maßnahmen zum Zahnersatz wie Kronen oder Brücken deutlich geringer. Sie kann sogar bis auf 0 € sinken.

    Übrigens: Mit dem Verdoppelten Festzuschuss bei Zahnersatz von ERGO sind Sie an keine Mindestvertragslaufzeit gebunden.

  • Mit der Zusatzversicherung der ERGO Krankenversicherung AG erhalten Sie den doppelten Festzuschuss Ihrer Krankenkasse bis zu maximal 100 % des Rechnungsbetrags.

    Ein Beispiel: Wenn Ihre Krankenkasse für eine Brücke 50 % der anfallenden Durchschnittskosten übernimmt, erhalten Sie von ERGO denselben Betrag. Werden durch ein gut geführtes Bonusheft sogar 60 % geleistet, bekommen Sie durch Ihre Zusatzversicherung die fehlenden 40 % erstattet. Somit kostet Sie diese Behandlung nichts – dank Ihrer Zusatzversicherung.

  • Bitte senden Sie Folgendes an die ERGO Krankenversicherung AG:

    • Die Originalrechnungen Ihres Zahnarztes, aus denen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hervorgehen
    • Eine Kopie des abgerechneten Heil- und Kostenplans
    • Rechnungen des zahntechnischen Eigen- und Fremdlabors
  • Am einfachsten kommen Sie online an Ihr Geld. So gehts:

    1. Zunächst Arztrechnung selbst zahlen.
    2. Danach die Rechnung online einreichen.
    3. Innerhalb weniger Tage ist das Geld auf Ihrem Konto.
  • Nein. Das Bonusheft ist keine Voraussetzung für Leistungen der ERGO Krankenversicherung AG. Ihr Verdoppelter Festzuschuss bei Zahnersatz zahlt Ihnen unabhängig vom Bonusheft für eine Zahnersatzbehandlung denselben Betrag wie Ihre Krankenkasse. Und zwar bis maximal 100 % des Rechnungsbetrags.

    Es lohnt sich also für Sie, Ihr Bonusheft regelmäßig zu führen. Denn je höher der Zuschuss Ihrer Krankenkasse ist, desto höher fällt auch die Leistung des Verdoppelten Festzuschusses bei Zahnersatz aus.

  • Auch Prothesen sind beim Verdoppelten Festzuschuss bei Zahnersatz versicherbar. Vorausgesetzt, sie sind bei Vertragsschluss intakt. Bei Vertragsschluss fehlende Zähne sind jedoch nicht versichert.