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Photovoltaikversicherung

Gehen Sie mit neuer Energie in die Zukunft

Moderne Energiegewinnung soll unsere Umwelt schonen. Gut, dass Sonnenlicht klimafreundlich ist. Damit Ihrer Photovoltaikanlage aber nicht der Strom ausgeht, sollten Sie sie schützen.

  • Schutz der innovativen Technik
  • Erstattung nicht erwirtschafteter Stromeinspeiseerlöse inklusive Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Versichert sind Dach-, Fassaden- und Bodenanlagen einschließlich der Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Tragkonstruktionen.

  • Versicherungsschutz besteht bei

    • Unvorhergesehenen Sachschäden insbesondere durch:
      • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
      • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
      • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
      • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
      • Brand, Blitzschlag oder Explosion
      • Schwelen, Glimmen oder Sengen
      • Wasser oder Feuchtigkeit
      • Sturm, Hagel, Frost, Eisgang, Überschwemmung oder Schneedruck
      • Tierverbiss
    • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
  • Die ERGO Leistungsverbesserungs-Garantie: Künftige beitragsfreie Deckungserweiterungen in der Photovoltaikversicherung gelten automatisch auch für Ihren bereits bestehenden ERGO Photovoltaikversicherungsvertrag.

  • Für Ihre Photovoltaikanlage wurde in einem Ertragsgutachten ein Jahresenergieertrag prognostiziert. Erreicht die Anlage diesen Wert nicht, bietet Ihnen die Minderertragsversicherung Schutz. Z. B. bei Minderleistungen infolge geringerer Globalstrahlung.

  • ERGO versichert die folgenden Extras ohne Zusatzbeitrag mit. Und zwar bei Dach- und Fassadenanlagen bis 100 kWp. Für andere Anlagen bietet Ihnen ERGO individuelle Lösungen.

    • Vorsorgeversicherung (20 % der Versicherungssumme): Sie tritt ein, wenn Sie die Photovoltaikanlage verändern oder erweitern
    • Schäden durch innere Unruhen
    • Jeweils bis zu 25.000 € je Versicherungsfall für schadensbedingte
      • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
      • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
      • Bewegungs- und Schutzkosten
      • Kosten für die Herstellung von Behelfsstraßen
      • Luftfrachtkosten
      • Bergungskosten
      • Feuerlöschkosten
      • Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und  Stemmarbeiten, Gestellung von Gerüsten und Arbeitsbühnen, Bereitstellung  eines Provisoriums
      • Rückbaukosten
    • Sowie bis zu 5.000 € je Versicherungsfall, wenn Sie Dächer oder Fassaden aufgrund eines Schadens an der Anlage reparieren lassen müssen.
    • Der Versicherungsschutz besteht bereits, während die Photovoltaikanlage installiert wird (Baudeckung).
    • Auch wenn Bestandteile der Anlage in die Werkstatt müssen, haftet ERGO während der Dauer des Aufenthalts. Das schließt die Transporte ein.
    • Bei der Ermittlung der Entschädigung berücksichtigt ERGO den Technologiefortschritt.
    • Hat die Anlage einen Totalschaden und darf nicht wieder aufgebaut werden, entschädigt ERGO den Zeitwert vor Eintritt des Versicherungsfalls. Mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Anlage.
    • Ein sofortiger Reparaturbeginn ist bis zu einer Schadenshöhe von 5.000 € möglich.
    • ERGO versichert Ihre Daten, Programme und Wechseldatenträger bis insgesamt 5.000 € je Versicherungsfall.
    • Betriebsunterbrechungsversicherung: Können Sie aufgrund eines vorangegangenen Sachschadens an der Anlage oder wegen Abhandenkommens nichts erwirtschaften? ERGO ersetzt die entgangenen Stromeinspeiseerlöse:
      • Ab dem ersten Tag (keine zeitliche Selbstbeteiligung) bei einer generellen Haftungszeit von 12 Monaten
      • Entschädigung auch für selbst genutzten Solarstrom
  • Neben attraktiven Tarifprodukten bietet Ihnen ERGO für das gesamte Spektrum der Technischen Versicherungen auch individuelle Lösungen. Etwa für die Spezialversicherungen für Biogas-, Wasserkraft- und Windenergieanlagen.

Wir erstellen Ihnen gerne einen Vorschlag
Wir erstellen Ihnen gerne einen Vorschlag für Ihre Anlagen der erneuerbaren Energien.

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Wichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.